75 Jahre Grundgesetz – Wie feiert man am besten den Geburtstag einer Verfassung?
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von allen Abgeordneten sowie den Ministerpräsidenten der damals elf Länder unterzeichnet und anschließend feierlich verkündet. Ein Tag, der bis heute unser Zusammenleben in Deutschland prägt – ein Zusammenleben von Bürgerinnen und Bürgern gleich an Rechten und geschützt durch die Menschenrechte. Doch was genau steht in den Artikeln 2 bis 19 unserer Verfassung? Während Artikel 1 allen Menschen die Achtung der Menschenwürde zusichert, werden in diesen Artikeln die konkreten Menschen- und Bürgerrechte aufgezählt und erklärt. Doch Geburtstage sind Feste – bunt und lebendig – keine juristischen Texte.
Deswegen haben die Klassen 10a und 10b im Unterricht im Fach Politik und Gesellschaft mit Unterstützung der Lehrkräfte, Frau Saal, Herr Salomonson und Frau Lehmann zu jedem der Artikel ein anschauliches Schaubild erstellt und den anspruchsvollen Text in eine einfache Sprache übersetzt, die jeder in der Schulfamilie verstehen kann.
Ergänzt wird die Ausstellung durch einen Beitrag des Wahlunterrichts „Politik und Geschichte erleben“ unter Leitung von Frau Lehmann. Die Schülerinnen und Schüler haben Quartettkarten zu den einzelnen Bundeskanzlern und der Bundeskanzlerin Deutschlands erstellt, die spannende und wichtige Informationen zu Amtszeit, Partei, aber eben auch Spitznamen und Hobbys aufgreifen. Das Spiel kann im Unterricht immer wieder eingesetzt werden und wird noch um die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer ergänzt.
Um die Ausstellung noch interessanter zu gestalten, finden sich an den Ausstellungswänden Fragen zur Ausstellung, deren Antwort durch einen kleinen Trick schnell überprüft werden kann. Das Fest ist vorbereitet – die Gäste zum 75. Geburtstag können kommen.
Text und Bild: Katharina Lehmann
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